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Was tun im Fall einer Hausquarantäne? - Schutzmaßnahmen für Betroffene und Kontaktpersonen

medizinfuchs Redaktion

medizinfuchs Redaktion

Das neue Coronavirus SARS-CoV-2 breitet sich seit Dezember 2019 kontinuierlich aus. Täglich steigt die Zahl von gesicherten Infektionen. Immer mehr Verdachtsfälle werden abgeklärt. Bis zur sicheren Diagnose müssen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden, um eine mögliche Weiterverbreitung des Virus und damit der Erkrankung Covid-19 zu verhindern. So gehört die Identifikation von möglichen Kontaktpersonen und deren Isolierung zu Hause zu den wichtigen Aufgaben der Gesundheitsämter und der medizinischen Fachkräfte.
Schutzmaßnahmen beim Verdacht auf Covid-19
Schutzmaßnahmen beim Verdacht auf Covid-19

Inhaltsverzeichnis

Covid-19 wird durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst


Seit Dezember 2019 grassiert das neuartige Coronavirus, bei dem es sich um ein verändertes SARS-Virus handelt. Aus diesem Grund wird das Virus mittlerweile auch als SARS-CoV-2 bezeichnet. Die dadurch ausgelöste Erkrankung wird Covid-19 genannt.
SARS-CoV-2 Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Angestecken kann man sich auch von Personen, die nur unspezifische Symptome gezeigt hatten.
Die Übertragung erfolgt primär über Tröpfchen und Aerosole. Schmierinfektionen sind ebenfall möglich. Deswegen ist eine Reduzierung der Kontakte insbesondere bei einer Verdacht auf Infizierung bzw. bestätigte Infizierung notwendig, da ein Übertragungsrisiko kann auch während der Inkubationszeit vorliegen.


Quarantäne vs. Isolierung: Was ist was?


In Quarantäne müssen sich Personen begeben, bei denen der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht – zum Beispiel weil sie engen Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten oder sie aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingereist sind.

Eine Isolierung ist eine behördlich angeordnete Maßnahme für Personen, bei denen eine SARS-CoV-2-Infektion durch einen PCR-Test nachgewiesen wurde. Je nach Verlauf kann die Isolierung zu Hause oder im Krankenhaus erfolgen.

Wann besteht der Verdacht, an Covid-19 erkrankt zu sein?


Hierzu zählen folgende Faktoren:
  1. Beschwerden wie Fieber, Abgeschlagenheit, Husten, Atemnot, Halskratzen, Schnupfen
  2. Kontakt zu einer Person mit einer bestätigten Covid-19-Infektion

Betroffene Personen werden gebeten, sich bei der Erfüllung o. g. Kriterien telefonisch beim zuständigen Gesundheitsamt oder der betreuenden Hausarztpraxis zu melden. Hier erhalten die Personen Informationen zum weiteren Vorgehen. Das medizinische Personal kann sich auf den Kontakt mit einem potentiell Infizierten vorbereiten, wodurch die Wahrscheinlichkeit der Ansteckung anderer Personen verringert werden kann.

Wer muss nicht in der Quarantäne?

Bund und Länder haben am 7. Januar Ergänzungen der geltenden Corona-Regeln vereinbart und die Regeln für die Isolation von Erkrankten und die Quarantäne (für Kontaktpersonen) geändert. Die Bundesländer passen ihre Landesverordnungen an.

Folgende Kontaktpersonen eines Corona-Infizierten müssen nicht mehr in Quarantäne:

  • Dreimal Geimpfte (vollständig geimpft + Boosterimpfung)
  • Genesene ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests
  • Vollständig Geimpfte ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der 2. Impfung
  • Genesene mit zusätzlicher Impfung
  • Mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson Geimpfte, die zusätzlich 2 Mal geimpft sind
  • Für alle anderen gilt: Die Isolation oder Quarantäne endet nach zehn Tagen (ohne Test). Wer die Quarantäne oder Isolation frühzeitig beenden will, kann das bereits nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder Schnelltest (mit Nachweis).

Weitere Informationen sind auf Coronaseite des entsprechendes Bundeslands zu finden. Informieren Sie sich stets zum aktuellen Stand.


Quarantäne bei Einreise aus Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet


Gemäß der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 28. September 2021 gilt bei Einreise nach Deutschland mit Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet innerhalb der letzten 10 Tage die Pflicht,
  • sich nach der Einreise in Deutschland unmittelbar an ihren Zielort begeben und
  • sich dort häuslich absondern (Quarantäne). Nach einem Aufenthalt in einem Hochrisikogebiete müssen sich Einreisende sich für 10, nach einem Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet für 14 Tage häuslich absondern.

Während dieser Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen oder Besuch zu empfangen.

Bei einem Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet (nicht aber Virusvariantengebiet) gilt:

Die Quarantäne endet vorzeitig, wenn ein negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis über das Einreiseportal (www.einreiseanmeldung.de) übermittelt wird. Im Falle eines Tests darf die Testung allerdings frühestens 5 Tage nach der Einreise erfolgen.

Für Kinder unter 6 Jahren endet die Quarantäne auch ohne Nachweis 5 Tage nach der Einreise (statt 10 Tagen).


Bei einem Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet gilt:

Eine Verkürzung der Quarantäne bei dem Rückkehr aus Virusvariantengebiet ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn das entsprechende Land während der Quarantäne als Hochrisikogebiet eingestuft wird und somit kein Virusvariantengebiet mehr ist, greifen die Regelung für Hochrisikogebiete.

Mehr Informationen finden Sie: https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468

Was tun, wenn der Verdacht besteht, dass ich an Covid-19 erkrankt bzw. eine Kontaktperson bin?

Treffen auf Sie die o. g. Verdachtskriterien zu, oder hatten Sie Kontakt zu einer infizierten Person, ohne bisher selbst Symptome aufzuweisen, sollten Sie sich umgehend telefonisch bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt oder Ihrer betreuenden Hausarztpraxis melden.

Die Informationen zum Gesundheitsamt können auf der folgenden Seite des Robert-Koch-Instituts nach Ort oder Postleitzahl gesucht werden:

https://tools.rki.de/plztool/

Der Arzt wird entscheiden, ob bei Ihnen eine Testung auf das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 angezeigt ist. Diese erfolgt über einen Rachenabstrich, der anschließend im Labor untersucht wird. Die Kosten des Tests werden von den Krankenkassen übernommen.

Maßnahmen bei einer Covid-19-Erkrankung


Besteht der Verdacht auf eine Erkrankung durch das SARS-CoV-2 soll die betroffene Person in der Quarantäne bleiben. Bei nachgewiesener Infektion ist einer Isolierung notwendig.  Bei einem schweren Erkrankungsverlauf auf speziellen Isolierstationen im Krankenhaus. Bei milden Beschwerden kann auch eine Heimisolierung angezeigt sein. Ist ein Erkrankungsfall durch labordiagnostische Untersuchungen bestätigt, so wird die Isolierung bis zur Genesung aufrechterhalten. Die öffentlichen Gesundheitsinstitutionen wie das Gesundheitsamt versuchen, mögliche Kontaktpersonen ausfindig zu machen. Auch diese werden in den heimischen Wänden isoliert. Zur Isolierung kommt es auch, wenn die Kontaktpersonen keine Symptome aufweisen und auch, wenn das Testergebnis auf SARS-CoV-2 primär negativ ist. Die Betroffenen werden durchs Gesundheitsamt überwacht. So soll eine mögliche Weiterverbreitung des Virus reduziert werden.
Die häusliche Quarantäne ist aus der epidemiologischen Sicht wichtig. Sie dient Schutz der betrofenen Person und dem Schutz der Angehörigen und der Gesellschaft als ganzes vor Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus und soll die Verbreitung der Erkrankung verhindern. Vor allem die schwächeren Personen z.B. Senioren, Personen mit Vorerkrankungen oder geschwächten Immunsystem sind auf die Quarantäne und Isolierung vor den angesteckten Personen angewissen, um von den schweren Krankheistverläufen geschutzt zu werden.

Wer betreut die Erkrankten beim Verdacht auf Covid-19?

Kommt es zur Heimisolierung bei einem Verdachtsfall einer SARS-CoV-2-Infektion, sollte möglichst ausschließlich eine Person die Pflege des Erkrankten übernehmen. Hierbei sollte es sich optimalerweise um jemanden in gutem Gesundheitszustand und ohne chronische Vorerkrankungen oder ein geschwächtes Immunsystem handeln.
▶ Die angesteckte Person soll möglichst nur zu den Haushaltsangehörigen Kontakt haben, die sie zur Unterstützung benötigt.
▶ Bei notwendigen Kontakt sollten die betrofene Personen und ihre Angehörigen mind. 1,5 m Abstand halten und jeweils Mund-Nasen-Schutz tragen.
▶ Alle anderen Personen sollten sich nicht im gleichen Raum aufhalten wie erkrankte Person oder besser wenn möglich an einem anderen Ort untergebracht sein.

Schutzmaßnahmen der Kontaktpersonen bei einer Covid-19-Erkrankung – Heimisolierung

Die genauen Maßnahmen von Kontaktpersonen werden vom zuständigen Gesundheitsamt festgelegt. Dies geschieht nach einer Unterteilung in 2 Risikogruppen. Besteht ein hohes Risiko, sich angesteckt zu haben, kommt es zur Hausquarantäne.

Kontaktpersonen mit hohem Risiko sollten den Kontakt mit anderen Personen vermeiden und das Haus nicht verlassen, bis die Inkubationszeit abgelaufen ist. Auch Kontaktpersonen mit geringerem Infektionsrisiko wird angeraten, Kontakte erheblich zu reduzieren und zu Hause zu bleiben. Dies geschieht aber auf freiwilliger Basis.

Kommt es zur Heimisolierung von Verdachtsfällen mit leichtem Verlauf von Covid-19 oder den Kontaktpersonen, sind bestimmte Schutzmaßnahmen einzuhalten. Auch diese werden teils individuell von den zuständigen Gesundheitsämtern festgelegt und umfassen folgende Handlungen:

  • Aufenthalt der erkrankten Person in einem separaten Raum
  • gute Durchlüftung des Raums
  • Vermeidung der Nutzung von Gemeinschaftsräumen, wenn möglich eigene Toilette
  • falls kein Einzelzimmer möglich, mindestens einen 1,5 Abstand des Bettes des Betroffenen von anderen Betten
  • Minimierung der Kontaktpersonen, möglichst nur eine pflegende Person
  • Mahlzeiten von betroffener Person und ihren Angehörigen möglichst zeitlich und räumlich getrennt voneinander 
  • nach Kontakt mit dem Betroffenen oder seiner unmittelbaren Umgebung ist eine Händedesinfektion durchzuführen (viruzides Desinfektionsmittel verwenden!)
  • Einhaltung von gründlicher Hygiene
  • Gesunde Personen im Haushalt sollen andere Handtücher als Erkrankte verwenden 
  • jede Person des Haushalts ausschließlich ihr persönliches Handtuch benutzt
  • die erkrankte Person sollte eine Mund-Nasen-Schutzmaske tragen
  • die pflegende Person sollte im Patientenzimmer eine Atemschutzmaske (Klasse FFP2) und Einmalhandschuhe tragen

Schutzmaßnahmen bei Kontakt zu Personen außerhalb Ihres Haushalts

  • vermeiden von persönlicher Kontakt mit z. B. Briefträgern, Lieferdiensten, Nachbarn, Freunden, Bekannten 
  • Lieferungen vor dem Haus-/oder Wohnungseingang ablegen lassen.
  • Bei unvermeidbaren Kontakten tragen Sie immer einen Mund-Nasen-Schutz und halten Sie größtmöglichen Abstand zu diesen Personen.

Hygienemaßnahmen im Rahmen einer häuslichen Quarantäne während Covid-19

Alle Personen im Haushalt haben sich während der Isolierung penibel an Hygienevorschriften zu halten. Hierzu zählt:

  • regelmäßiges, gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife (insbesondere vor und nach der Nahrungszubereitung, nach dem Essen, nach dem Toilettengang, nach Verunreinigungen)
  • Benutzen von Einmalhandtüchern zum Abtrocknen
  • Tragen von Handschuhen (falls aus Baumwolle, täglich waschen)
  • Bedienung von Türklinken und Fahrstuhlknöpfen etc. möglichst mit dem Ellenbogen
  • regelmäßige Reinigung von Oberflächen des Patientenzimmers mit Reinigungsmitteln und anschließender Desinfektion mit Flächendesinfektionsmitteln, hierbei Atemschutzmaske und Handschuhe tragen
  • Wäsche des Betroffenen bei 60–90° C waschen, diese möglichst nur mit Einmalhandschuhen berühren
  • Sammeln von möglichen infektiösen Gegenständen (Müll des Patienten, Handschuhe, Schutzmasken) in geschlossenen Behältern, Entsorgung als „infektiösen Abfall“

Umgang mit infektiösem Abfall

Infektiöse Abfälle sind aufgrund ihres Gefährdungspotenzials direkt am Anfallort zu sammeln. Hierfür nutzen Sie verschlossene Einwegbehälter. Die Außenseite des Behälters sollte nicht kontaminiert sein. Vermeiden Sie außerdem Gasbildung. Erkundigen Sie sich zur Kennzeichnung des Gefahrengutes sowie zu Entsorgungswegen bei Ihrem Gesundheitsamt.

Sinnvolle Vorkehrungen bei Kontaktpersonen oder dem Verdacht auf Covid-19


Während laut dem Robert-Koch-Institut für die Allgemeinbevölkerung eine normale Hygiene als Schutzmaßnahme aktuell ausreichend ist, können bestimmte Vorkehrungen bei möglichen Kontaktpersonen oder dem Verdacht auf Covid-19 sinnvoll sein.

Hierzu zählt der Kauf von Atemschutzmasken (einfacher Mund-Nasen-Schutz für Erkrankte und Verdachtspersonen, FFP2-Masken für Kontaktpersonen), Einmalhandschuhen, viruzidem Händedesinfektionsmittel und Oberflächendesinfektionsmittel. Auch die Beschaffung eines Vorrats an haltbaren Lebensmitteln kann sinnvoll sein, da bei einer möglichen häuslichen Quarantäne die Wohnung nicht verlassen werden darf. Natürlich können außenstehende Personen in diesem Fall die Versorgung mit Lebensmitteln etc. übernehmen, der persönliche Kontakt muss aber minimiert werden. So kann der Einkauf vor die Tür des Betroffenen gestellt werden.

Um sich selbst vor einer Ansteckung zu schützen oder eine mögliche Erkrankung mit Covid-19 zu behandeln, gibt es noch keine spezifischen Medikamente. Hierzu ist lediglich auf allgemeine Maßnahmen zurückzugreifen. Ein gestärktes Immunsystem durch eine ausreichende Versorgung mit Vitaminen und Spurenelementen kann dem Körper bei seinen eigenen Schutzmaßnahmen unterstützen. Auch pflanzliche Präparate aus der Apotheke zur allgemeinen Immunsystemsteigerung können dazu beitragen. Hierzu zählen insbesondere Präparate mit Echinacea (Sonnenhut) [1]. Studien zur Effektivität im Rahmen des SARS-CoV-2 existieren bisher allerdings nicht.

Hausquarantäne bei Covid-19 auf einen Blick

Heimisch isoliert werden Kontaktpersonen von Covid-19-Patienten und Covid-19-Verdachtsfälle. Die Hausquarantäne wird durch den zuständigen Amtsarzt angeordnet, kann aber auch durch den behandelnden Arzt angezeigt werden. Für die Dauer der Hausquarantäne darf das Haus nicht verlassen werden und keine Besucher empfangen werden. Während der heimischen Isolierung ist es sinnvoll von den betreffenden Personen täglich Protokoll über ihr Befinden führen und ggf. an das zuständige Gesundheitsamt weiterleiten. Der Kontakt zu anderen Personen ist während der heimischen Hausquarantäne auf ein Minimum zu begrenzen, am besten komplett einzustellen. Insbesondere bei Personenkontakt ist auf eine penible Hygiene und Schutzmaßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu achten. Ist eine Pflege der zu isolierenden Person, z. B. bei älteren Bürgern, notwendig, empfiehlt es sich, für die gesamte Isolationszeit eine feste Person zu beauftragen. Diese ist für den gesamten Zeitraum mitisoliert. Zur Versorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln in der Zeit der Heimisolierung, empfiehlt es sich, eine Person mit den Einkäufen zu beauftragen und diese an einem ausgemachten Ablageort hinterlegen zu lassen (z. B. vor der Wohnungstür). Über die Beendigung der Hausquarantäne entscheidet ebenfalls der Amtsarzt des zuständigen Gesundheitsamtes

Checkliste zur vorsorglichen Versorgung von SARS-CoV-2-Kontaktpersonen bei der Heimisolierung

Während es für die Allgemeinbevölkerung nicht notwendig ist, größerer Vorräte an Nahrungsmitteln und Hygieneartikeln anzulegen, ist dies bei Covid-2019-Kontaktpersonen im Rahmen der Hausquarantäne sinnvoll.

Angebracht ist die Anschaffung von:

Empfehlungen für Notsituationen vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Weitere Empfehlungen sowie eine Checkliste für Notsituationen erhalten Sie vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:

https://www.bbk.bund.de/

Die Beschaffung von Medikamenten für den Fall der Erkrankung ist vorsorglich nicht notwendig. Durch den engen Kontakt mit dem Gesundheitsamt wird bei Symptomen eine entsprechende, an den individuellen Verlauf angepasste ärztliche Therapie eingeleitet, die oftmals die Aufnahme auf eine Isolierstation im Krankenhaus bedeutet. Ein spezifisches Medikament gegen Covid-19 ist aktuell nicht verfügbar.

Allenfalls das Auffüllen der regulären Hausapotheke mit Mitteln wie Nasentropfen, Schmerztabletten, Fiebermitteln und Pflastern ist angeraten.

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Studie:

1: Dietz B, Heilmann J, Bauer R.: Absorption of dodeca-2E,4E,8Z,10E/Z-tetraenoic acid isobutylamides after oral application of Echinacea purpurea tincture. Planta Med 2001; 67:863–864

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